EU-weite Ausschreibung von Liefer- und Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Göppingen
Leistungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in zwei Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung bestand im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001/LOT-0002) aufgeführten Einzelleistungen.
• Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Bioabfallbehälter (inkl. montierter Transponder) mit einem Volumen von 60 l, 120 l und 240 l an eine vom Landkreis vorgegebene Anlieferstelle ab Oktober 2026.
• Nachlieferungen von Bioabfallbehältern (inkl. montierter Transponder) bis 31.01.2027.
• Lieferung von ggf. notwendigen Ersatztranspondern.
Behältergestellung, Behälteränderungsdienst und -bestandspflege:
• Bereitstellung einer Anlieferstelle für die Behälterlieferungen von Los 1 im Kreisgebiet ab Anfang Oktober 2026.
• Zusammenbau und Erstverteilung der Behälter für die Bioabfallsammlung. Die Verteilung der Behälter muss bis zum 20.12.2026 abgeschlossen sein.
• Zuordnung der verteilten Behälter zu den Haushalten/Gebührenschuldnern („Verheiratung“).
• Stellung der Hard- und Software für den Einsatz des elektronischen Identsystems (inkl. Software-Updates während der Vertragslaufzeit).
• Optional: Stellung einer „Service-Hotline“ im Rahmen der Behälterverteilung.
• Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. Vorhaltung/Führung des Behälterpools).
Sammlung, Transport und Umschlag von Bioabfall:
• Bei der Sammlung bereitstehende Behälter mit einem Volumen von 60 l, 120 l und 240 l sind in einem wöchentlichen Sammelrhythmus zu leeren (feste 50 Abfuhren pro Jahr). Zwei Abfuhrtermine während der Pfingstwoche, der Osterwoche oder Weihnachten/Silvester sind optional anzubieten.
• Einsatz des Identsystems zur Erfassung der Leerungshäufigkeit bei der Sammlung von Bioabfall (ohne Gebührenrelevanz).
• Bei der Einsammlung ist der Einsatz eines Detektionssystems (an mindestens zwei Sammelfahrzeugen) vorzusehen.
• Der gesammelte Bioabfall ist vom Auftragnehmer zu einer der vorgesehenen Behandlungsanlagen (Kirchheim oder Leonberg) zu transportieren. Ein Umschlag ist bei vollständiger Getrennthaltung der Bioabfälle zulässig.