Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2026 - 2030
Leistungsbeschreibung
Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung analog zum Offenen Verfahren nach VgV: Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2026 - 2030
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Falltiere, Schlachtabfälle, Folgeprodukte usw.) in einer Menge von etwa 7.000 t jährlich bei etwa 1.700 Anfallstellen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) zu übertragen.