Entsorgung von Speiseabfällen (RBS München)
Leistungsbeschreibung
Abholung und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle von Schulen, Tagesheimen, heilpädagogischer Tagesstätten, Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung in München - inkl. Bereitstellung von Müllgroßbehältern
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.